Informationen aus der vorliegenden Fassung der Coronaschutzverordnung, die am 30.05.2020 in Kraft treten wird:
Grundsätzlich bleibt der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb weiterhin untersagt. Es gibt ab dem 30.05.2020 jedoch folgende Möglichkeiten der Sport- und Trainingsgestaltung, jedoch immer unter der Auflage geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu treffen, d.h. dass die aktuell geltenden Regelungen in den Sporthallen und auf den Sportplätzen bestehen bleiben:
- der bereits erlaubte kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb ist ab dem 30.05.2020 bei einer Gruppengröße von bis zu 10 Personen ohne Abstandswahrung und ohne Berührung drinnen und draußen möglich
- bei einer Gruppengröße ab 10 Personen ist beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Personen, die sich in oder auf der Sportanlage befinden, einzuhalten
- die Ausübung des nicht-kontaktfreien Sport- und Trainingsbetriebes ist mit einer Gruppengröße bis zu 10 Personen ausschließlich im Freien erlaubt
- Wettbewerbe sind auch ausschließlich im Freien mit max. 10 Personen möglich; hier muss jedoch vor der Durchführung ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept bei dem Gesundheitsamt vorgelegt werden
Die Nutzung von Umkleidekabinen und Sanitäranlagen (Duschräume und Toiletten), Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen ist unter Auflagen wieder gestattet. Wie diese Auflagen aussehen müssen, klären wir gerade intern final ab.