Mitteilung der Stadt Würselen: Regelungen für Sportstätten ab dem 15.06.2020

Ab Montag, den 15.06.2020, tritt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft, die erneut auch die Regelungen für den Sport in § 9 aktualisiert.

 Ich nehme meine Auflistung aus dem letzten Protokoll als Grundlage und werde dort die neuen Regelungen in rot markieren, die für Sie ab Montag gelten:

  • beim Betreten und Verlassen der Sporthalle muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (entfällt auf Sportplätzen)
  • die Steuerung des Zutrittes in die Halle bzw. auf den Sportplatz erfolgt durch den Verein: es dürfen maximal 100 Zuschauer die Sportanlage betreten. Diese Zuschauer müssen sich auf den Zuschauerplätzen aufhalten und zu allen anderen Personen den Mindestabstand einhalten - hier sind durch den Verein darauf gerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Beim Verlassen der Sportstätte muss darauf geachtet werden, dass der Wechsel von Trainingsgruppen kontaktlos erfolgt. Eine wartende Trainingsgruppe sollte auch draußen den Abstand von 1,5 Metern zwischen den Wartenden wahren. Eine Ansammlung von mehr als 10 Personen vor der Sportstätte kann aktuell teuer werden. In Hallen, wo zwei Türen zum Betreten/ Verlassen zur Verfügung stehen, ist eine Einbahnstraßenregelung sinnig, um den Kontakt zur wartenden Gruppe zu vermeiden.
  • Zur Rückverfolgbarkeit im Bedarfsfall ist genau festzuhalten, wer in welcher Gruppe anwesend ist (bitte erstellen Sie je Gruppe eine Liste und bewahren Sie diese 4 Wochen lang auf). Gleiches gilt auch für die Zuschauer und Begleitpersonen. Wenn eine Person seine Daten nicht abgeben möchte, ist ihm der Zutritt zum Platz bzw. in die Halle zu verwehren, da Sie für die Rückverfolgbarkeit verantwortlich sind.
  • persönliche Gegenstände (Anziehsachen, Getränkeflaschen, Handtücher etc.) sind mit einem Abstand von 1,5 Metern an einem geeigneten Ort aufzubewahren, wenn die Umkleidekabinen nicht genutzt werden
  • der Verzehr von mitgebrachten Speisen sollte unterbleiben und Getränke sollten von den Trainierenden selbst mitgebracht werden
  • es wird pro Sportstätte jeweils eine Toilettenkabine geöffnet, um auch dort den Reinigungsaufwand für alle minimal zu halten. Es darf sich maximal eine Person in der Toilette aufhalten.
  • die Teilnahme an dem Sportangebot ist zu untersagen, wenn einschlägige Krankheitssymptome vorliegen
  • in den Umkleidekabinen in den Sporthallen sind Markierungen von den Hausmeistern angebracht worden, die den Abstand von 1,5 Metern kennzeichnen. Daraus ergeben sich dann die Plätze, die von den Trainierenden genutzt werden dürfen und legen demnach auch eine maximale Anzahl an Personen fest, die sich in der Umkleidekabine aufhalten dürfen. In den Duschen werden ebenfalls 1,5 Meter abgemessen, so dass einzelne Duschen abgesperrt (durch Flatterband) oder manuell abgeschaltet werden und somit nicht genutzt werden dürfen.
  • die Markierungen und Absperrungen in den Umkleidekabinen und Duschen auf dem Sportplatz werden bitte durch den betreuenden Verein eigenverantwortlich mit den identischen Vorgaben wie für die Sporthallen angebracht
  • geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz:
    • vor und nach dem Training müssen die Hände gründlich gewaschen oder desinfiziert werden (an den Waschbecken werden Flüssigseife und Papierhandtücher vorhanden sein, jedoch kein Desinfektionsmittel - dies ist vom Verein bereitzustellen) - wir empfehlen hier auf das eigene mitgebrachte Handtuch zurückzugreifen.
    • bei der Nutzung von Sportgeräten ist eine gründliche Reinigung nach jeder Nutzung mit einem fettlösenden Reinigungsmittel vom Verein durchzuführen
    • die Kontaktflächen (Türklinken, Schalter, etc.), die genutzte Toilette und die Flächen, wo deutliche Spuren von Körperflüssigkeiten hinterlassen worden sind, sind ebenfalls vom Verein nach der Nutzung zu reinigen
    • bei der Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen müssen nach jeder Nutzung durch eine Trainingsgruppe die Umkleidebank, die Kontaktflächen un die Duscharmaturen mit einem fettlösenden Reinigungsmittel gereinigt werden. Wenn z.B. die erste und die zweite Mannschaft zeitlich versetzt trainieren, muss zwischen dem Duschen der ersten und der zweiten Mannschaft gereinigt werden und nach der Nutzung durch die zweite Mannschaft.
    • die Stadt Würselen leistet eine arbeitstägliche Reinigung der Hallen von Montag bis Freitag (meistens morgens); eine Reinigung am Wochenende entfällt.
    • die Reinigung an den Sportplätzen erfolgt gründlich und konsequent durch den Verein nach jeder Trainingseinheit

Bitte denken Sie daran, wir befinden uns immer noch in einer Pandemie und es liegt in ihrer Verantwortung, ob Sie das Training stattfinden lassen können und wollen - es ist ein freiwilliges Angebot an ihre Mitglieder. Die Nutzung und Reinigung der Umkleidekabinen und der Duschräume liegt ebenfalls in der Verantwortung des Vereins bzw. des Trainers.

Die Gruppengrößen und die Trainings- und Wettbewerbsbedingungen ändern sich ab dem 15.06.2020 wie folgt:

  • kontaktfreies Training darf natürlich weiterhin drinnen und draußen stattfinden
  • in der Sporthalle ist nach der neuen Fassung bei einer Gruppengröße von bis zu 10 Personen auch der nicht-kontaktfreie Trainings-, Sport- und auch Wettbewerbsbetríeb möglich. Hier ist die maximale Personenzahl zu beachten, die für die Sporthalle vorgegeben ist (Aushang an der Türe).
  • beim Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb ist eine gute Durchlüftung in der Sporthalle sicherzustellen
  • auf dem Sportplatz / im Freien ist bei einer Gruppengröße von bis zu 30 Personen die Ausübung des nicht-konktatkfreien Sport-, Trainings- und Wettkampfbetriebes möglich.
  • die Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes beim Gesundheitsamt vor Durchführung des Wettbewerbs entfällt