Von der Stadt Würselen haben wir am 2.10.2020 folgende Mail bekommen:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit gestern (01.10.2020) gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung. Für den Bereich Sport gibt es eine neue Regelung in § 9 Abs. 2, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.
Ab sofort gilt für die Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebes in Kontaktsportarten keine Personenbeschränkung mehr. Sie dürfen grundsätzlich mit mehr als 30 Personen Kontaktsport ausüben. Die Voraussetzung dafür ist, dass zwingend eine Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse, Telefonnummer) durch den Verein sichergestellt wird.
Darüber hinaus möchte ich Sie noch auf zwei weitere Neuerungen hinweisen, die im Allgemeinen gelten und auch für Sie relevant sein können.
1. Bitte kontrollieren Sie die Angaben auf ihren Anwesenheitslisten nach Möglichkeit direkt bei der Eintragung, denn eine Falschangabe von Kontaktdaten zur Rückverfolgung nach § 2a Abs. 1 der Coronaschutzverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einem Bußgeld von 250,00 € festgesetzt. Weisen Sie die Person bitte darauf hin, dass Sie als Verein bei einer Falschangabe eine Meldung an das Ordnungsamt machen müssen und das mit einem Bußgeld belegt ist. Sollte die Person sich dann weigern, korrekte Angaben zu machen, ist die Person von oder aus der Sportanlage zu verweisen. Sie sind als Verein für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich und müssen in einem Infektionsfall auskunftsfähig dem Gesundheitsamt gegenüber sein.
2. Personen, die beim Zutritt in die Sporthalle keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, dürfen die Sporthalle nicht betreten. Auch hier begeht der Nutzer eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 50,00 € festgesetzt ist, wenn er die Halle dennoch betritt.
Lediglich beim Vorliegen von medizinischen Gründen kann auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Die Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen dürfen, haben das auf Verlangen des Vereins durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Dann muss der Zutritt gewährt werden, aber die Person muss mind. 1,5 Meter Abstand zu allen anderen Personen einhalten.
Bitte halten Sie ansonsten alle Vorgaben zum Schutze Aller ein (Abstände einhalten, Rückverfolgbarkeit, maximale Personenzahlen in den Sporthallen und Umkleiden und auf den Sportplätzen, etc.). Sie sehen wie schnell die Maßnahmen verschärft werden können (Stadt Aachen), wenn der 7-Tages-Indizes über den Wert von 35 steigt.
In der Stadt Würselen sind zwar aktuell sehr wenige aktive Fälle, jedoch kann auch der 7-Tages-Indizes für die gesamte Städteregion auf über 35 steigen und dann wird auch die Stadt Würselen von den strengeren Maßnahmen betroffen sein.
Deshalb noch einmal eindringlich meine Bitte - schützen Sie sich selbst und alle Anderen und beachten Sie vor allem die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske)!
Sofern sich keine Änderungen aufgrund des Infektionsgeschehens ergeben, sind in den Herbstferien alle Turn- und Sporthallen geöffnet.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Für Fragen stehe ich Ihnen wie immer mit meinem Team gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Nadine Schuricht
Stadt Würselen